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Rechtsschutzversicherung abschliessen – jetzt!

„In der Tschechischen Republik und in ganz Mitteleuropa sind mit einer galoppierenden Inflation (zum Glück nicht so hoch wie in der Türkei), mit riesigen Haushaltsdefiziten und wachsender Verschuldung, mit zusammenbrechenden Energielieferungen, mit sinkendem Lebensstandard und mit der düsteren Aussicht auf eine bevorstehende Rezession konfrontiert“, so konstatierte Mitte Juni 2022 der ehemalige tschechische Präsident Vaclav Klaus in der Schweizer Wochenzeitung „Weltwoche„.

heisser Herbst

Auf die Politik sollten Sie nicht vertrauen. Sonntagsreden gibt es zu Krisenzeiten und im Wahlkampf. Als der BASF-Vorstandschef Martin Brudermüller Anfang April 2022 auf die Bedeutung von Versorgungssicherheit und günstigen Energiepreisen hinwies („Wollen wir sehenden Auges unsere gesamte Volkswirtschaft zerstören?„, FAZ vom 04.04.2022), konnten Mann und Frau erahnen, dass es ein „heißer Herbst“ werden wird und möglicherweise ein langer, kalter und dunkler Winter.

… und kalter Winter

Dass der amtierende Bundeswirtschaftsminister von Energiesparen bei der Körperhygiene spricht, passt ins aktuelle politische Bild aber nicht zu einer einstmals führenden Industrienation („Meine Duschzeit habe ich deutlich verkürzt„, Die WELT, 24.06.2022) Wie weit es noch gehen soll? Ideen reichen so weit, für jeden Menschen einen individuellen „Carbon-Footprint“ zu erfassen. Die Preise werden auf absehbare Zeit steigen; das statistische Bundesamt errechnete für Juni 2022 eine Inflation von 7,6 %.

Wenn dann noch die Energiekosten des produzierenden Gewerbes „durch die Decke“ gehen, stehen wir vor unvermeidlichen Rationalisierungsmaßnahmen, Entlassungen und Betriebsschließungen.

betriebsbedingte Kündigungen

Deshalb ist es für Sie als Arbeitnehmer unverzichtbar eine Rechtsschutzversicherung zu haben oder jetzt abzuschließen, die Ihnen die Sicherheit gibt, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auch vor Gericht gehen zu können, ohne aus Angst vor den Kosten zurückzuschrecken.

Nach Par. 12a Arbeitsgerichtsgesetz gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz keinen Anspruch auf Kostenersatz, selbst, wenn Sie den Prozess gewinnen:

In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes…

Rechtsschutzversicherung – jetzt!

Die Rechtsschutzversicherung gilt übrigens nicht ab dem ersten Tag, sondern erst ab einer Wartefrist von üblicherweise drei Monaten. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsagenten oder hier.

Schließen Sie eine Rechtsschutz-Versicherung ab – jetzt!

 

 

 

 

 

 

 

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