Überspringen zu Hauptinhalt

Einmal befördert – für immer befördert?

Eine Beförderung bringt mehr Verantwortung und meist mehr Gehalt. Doch kann der Arbeitgeber eine höhere Position auch wieder entziehen? Das hängt entscheidend davon ab, wie sie übertragen wurde.

Vorübergehend oder dauerhaft – das ist die Frage

Wird eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend oder vertretungsweise übertragen, kann der Arbeitgeber sie im Rahmen seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) grundsätzlich wieder beenden; ein Daueranspruch entsteht daraus nicht. Anders liegt es bei einer dauerhaft übertragenen Beförderung, die zum Inhalt des Arbeitsvertrags geworden ist: Sie genießt Bestandsschutz und kann nicht einseitig entzogen werden – auch nicht über eine formularmäßige Widerrufsklausel. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2025 – 12 SLa 37/25). Wer eine dauerhafte Beförderung zurücknehmen will, muss den Weg über eine Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung gehen.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Prüfen Sie, ob Ihnen die höhere Position dauerhaft oder nur vorübergehend übertragen wurde – bei dauerhafter Übertragung sind Sie geschützt. Für Arbeitgeber: Verlassen Sie sich bei dauerhaften Beförderungen nicht auf eine pauschale Widerrufsklausel; sie hält der Kontrolle oft nicht stand.

Bei Fragen rund um Beförderung, Versetzung und Direktionsrecht – ich berate Sie gern!

An den Anfang scrollen