Überspringen zu Hauptinhalt

Feneberg-Übernahme: Kartellamt prüft genauer – und mein Video für Betroffene

Über die Feneberg-Insolvenz und die geplante Übernahme durch die REWE Group und die LEH-Allgäu GmbH habe ich hier zuletzt berichtet. Nun gibt es einen wichtigen Zwischenstand – und für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe ich das Thema zusätzlich in einem Video zusammengefasst.

Der Stand beim Kartellamt: genauere Prüfung statt schneller Freigabe

Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt. Statt einer schnellen Freigabe hat die Behörde Mitte August 2026 das sogenannte Hauptprüfverfahren eingeleitet – die vertiefte, zweite Prüfphase. Das bedeutet: Das Amt sieht genauer hin, weil sich REWE durch die Übernahme im Raum Allgäu und Bodensee spürbar verstärken würde.

Zeitlich hat das Bundeskartellamt in dieser Phase insgesamt bis zu vier Monate ab der vollständigen Anmeldung Zeit (§ 40 GWB). Eine Entscheidung – Freigabe, Freigabe unter Auflagen oder Untersagung – kann sich damit bis zum Jahresende 2026 hinziehen. Bis dahin bleibt die Investorenvereinbarung unter Vorbehalt; der Geschäftsbetrieb läuft in der Zwischenzeit unverändert weiter.

Was das für die Beschäftigten bedeutet

An der arbeitsrechtlichen Ausgangslage ändert die Prüfung nichts: Kommt die Übernahme, liegt für die übernommenen Standorte in aller Regel ein Betriebsübergang vor. Die Arbeitsverhältnisse gehen dann mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über (§ 613a BGB); eine Kündigung allein „wegen“ des Übergangs ist unwirksam. Für die Zeit bis zur Kartellentscheidung gilt: abwarten, informiert bleiben – und im Fall einer Kündigung unbedingt die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage im Blick behalten.

Mein Video zum Thema

Weil viele Beschäftigte gerade dieselben Fragen haben, habe ich die wichtigsten Punkte in einem kurzen Video erklärt: Was bedeutet eine Firmenübernahme für meinen Arbeitsplatz? Darf mir gekündigt werden? Welche Rechte habe ich beim Betriebsübergang?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Weitere Videos rund ums Arbeitsrecht finden Sie auf meinem YouTube-Kanal: youtube.com/@MichaelRMoser. Über ein Abo freue ich mich.

Praxistipp

Für betroffene Mitarbeiter aus dem Allgäu und vom Bodensee: Prüfen Sie ein Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang genau, bevor Sie widersprechen, und wahren Sie im Kündigungsfall die Drei-Wochen-Frist. Gerne berate ich Sie an meinem Kanzleistandort in Lindau am Bodensee.

Bei Fragen rund um Betriebsübergang, Insolvenz und Kündigung – ich berate Sie gern!

An den Anfang scrollen