Überspringen zu Hauptinhalt

Neu ab 2019: die Brückenteilzeit

Zum Jahreswechsel ist ein neues Arbeitnehmerrecht in Kraft getreten, das viele betrifft: die „Brückenteilzeit“. Wer bisher seine Arbeitszeit reduzierte, saß nicht selten in der „Teilzeitfalle“ – ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Stundenzahl bestand nicht. Das hat sich seit dem…

schlechtes Wetter – kein Lohn?

Man mag sich kaum noch daran erinnern - aber auch in diesem "MEGA-Sommerjahr" 2018 gab es Regentage. Betroffen davon war auch ein Mandant, der als Rettungsschwimmer bei einem Sicherheitsunternehmen in der Region beschäftigt war. Das Sicherheitsunternehmen wiederum stellte seine Mitarbeiterinnen…

An den Anfang scrollen