Über die Krise des Allgäuer Traditionshändlers Feneberg habe ich hier mehrfach berichtet – von den…
Die Konjunktur kühlt ab: Was tun bei betriebsbedingter Kündigung?
Die Nachrichtenlage im Herbst hat sich eingetrübt: Nach Jahren des Aufschwungs kühlt die Konjunktur spürbar ab, vor allem in der Industrie. Immer häufiger ist von Sparprogrammen und Stellenabbau die Rede. Für viele Arbeitnehmer stellt sich die bange Frage: Was passiert, wenn mich eine betriebsbedingte Kündigung trifft?
Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig?
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz aus „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ dauerhaft wegfällt und keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer anderweitig weiterzubeschäftigen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Ein bloßer Umsatzrückgang genügt nicht automatisch; der Arbeitgeber muss eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung darlegen.
Die Sozialauswahl schützt
Muss von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gekündigt werden, ist der Arbeitgeber zur „Sozialauswahl“ verpflichtet. Er muss dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung berücksichtigen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Wer sozial schutzbedürftiger ist, darf grundsätzlich nicht vor einem weniger schutzbedürftigen Kollegen gehen müssen.
Das Wichtigste: die Drei-Wochen-Frist
Gegen jede Kündigung – auch die betriebsbedingte – können Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.
Praxistipp
Bleiben Sie nicht untätig, aber unterschreiben Sie auch nichts vorschnell. Ein vorschnell unterzeichneter Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Suchen Sie – wenn vorhanden – das Gespräch mit dem Betriebsrat und lassen Sie Kündigung oder Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie handeln. Häufig lässt sich eine angemessene Abfindung erzielen.
Bei Fragen rund um Kündigung und Abfindung – ich berate Sie gern!
