Das BVerfG zum „dritten Geschlecht“ – eine weitreichende Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) entschieden (amtliche Leitsätze) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich…