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Was verdienen die Kollegen? Die neue Entgelttransparenz

Über Gehälter spricht man nicht – das gilt in vielen Betrieben bis heute. Damit soll bald Schluss sein: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen und bringt spürbar mehr Offenheit beim Thema Bezahlung.

Was sich ändert

  • Transparenz schon bei der Bewerbung: Arbeitgeber müssen Bewerbern das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen – in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch.
  • Keine Frage nach dem bisherigen Gehalt: Nach der bisherigen Vergütungshistorie dürfen Arbeitgeber nicht mehr fragen.
  • Auskunftsrecht: Beschäftigte können Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
  • Berichtspflichten: Größere Arbeitgeber müssen über das geschlechtsbezogene Lohngefälle berichten; bei einem ungerechtfertigten Gefälle von mehr als 5 % ist eine gemeinsame Entgeltbewertung vorzunehmen.

Einordnung

Die Richtlinie knüpft an den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ an, über den ich hier bereits berichtet habe. Die genauen Details ergeben sich aus dem deutschen Umsetzungsgesetz (Novelle des Entgelttransparenzgesetzes), das die Vorgaben konkretisiert.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Sie erhalten wirksamere Werkzeuge, um ungleiche Bezahlung aufzudecken und durchzusetzen. Für Arbeitgeber: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Vergütungsstrukturen und passen Sie Stellenausschreibungen und Bewerbungsprozesse an.

Bei Fragen rund um Entgelttransparenz und gleiche Bezahlung – ich berate Sie gern!

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