Über die Krise des Allgäuer Traditionshändlers Feneberg habe ich hier mehrfach berichtet – von den…
Die „Aktivrente“ nimmt Gestalt an: 2.000 Euro steuerfrei ab 2026
Im Frühjahr habe ich über die Vorhaben der neuen Regierung berichtet. Eines davon – die „Aktivrente“ – nimmt nun konkrete Gestalt an: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen.
Worum es geht
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2026. Ziel ist, das freiwillige längere Arbeiten attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Einordnung: ein Steuerbonus, keine neue Rente
Wichtig zum Verständnis: Die Aktivrente ist im Kern ein steuerlicher Vorteil, keine neue Rentenart. Sie ist außerdem zu trennen von der bereits seit 2023 geltenden Regelung, wonach bei vorgezogenen Altersrenten gar keine Hinzuverdienstgrenze mehr besteht (dazu mein früherer Beitrag). Die Details – etwa zur Sozialversicherung – werden erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren feststehen; bis zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat handelt es sich um einen Entwurf.
Praxistipp
Für Arbeitnehmer im Rentenalter: Wer weiterarbeiten möchte, sollte die Aktivrente im Blick behalten – sie kann sich steuerlich deutlich lohnen. Für Arbeitgeber: Die Weiterbeschäftigung von Beschäftigten über die Regelaltersgrenze hinaus wird damit noch attraktiver; die vertragliche Ausgestaltung (etwa eine befristete Weiterbeschäftigung) sollte sauber geregelt sein.
Bei Fragen rund um Arbeiten im Rentenalter – ich berate Sie gern!
