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PROKON: 300 Arbeitsplätze bleiben voraussichtlich erhalten

In dem aufsehenerregenden Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH mit Sitz in Itzehoe hat das Amtsgericht Itzehoe am 01.05.2014 das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet.

In  seiner Verfahrensinformation (3. Aktualisierung) berichtet der Insolvenzverwalter das die PROKON zuletzt rund 450 Arbeitnehmer beschäftigt hatte. Nach den derzeitigen Planungen, teilt der Insolvenzverwalter mit, würden rund 300 Arbeitsplätze erhalten. Etwa 80 Arbeitnehmer würden das Unternehmen aufgrund einer Eigenkündigung oder auslaufende Befristung verlassen. Für etwa 70 Arbeitnehmer sei eine achtmonatige Transfergesellschaft vorbereitet.

Diese Nachricht klingt für die betroffenen Arbeitnehmer positiv. Auch teilt der Insolvenzverwalter mit, dass die wirtschaftliche Situation der PROKON Pflanzenöl GmbH in Magdeburg, einer Tochter der PROKON, stabil sei. Auch habe sich die Situation bei einer Darlehensnehmerin, der HIT Holzindustrie Torgau OHG würde sich stabilisieren.

Grundsätzlich ist in einem Insolvenzverfahren zu beachten, dass der Insolvenzverwalter ein gesetzliches Kündigungsrecht für bestehende Arbeitsverhältnisse nach Paragraph 113 Insolvenzordnung hat.  Arbeitnehmer, die von einer solchen Kündigung betroffen sind, können eine solche auch vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Denn auch in der Insolvenz des Betriebes hat der Insolvenzverwalter die Sozialauswahl zu beachten oder ggfl. eine wirksame Betriebsratsanhörung durchzuführen. Wichtig für die Arbeitnehmer ist die unverzügliche Information der zuständigen Bundesagentur für Arbeit einerseits und eine fristgerechte Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, Par. 4 Kündigungsschutzgesetz

Eine solche Klage kann auch vor den Rechtsantragsstellen der Arbeitsgerichte zu Protokoll erklärt werden. Für die Vertretung im Arbeitsgerichtsverfahren empfiehlt sich jedoch die Hinzuziehung eines sachkundigen Rechtsanwalts (Fachanwalt für Arbeitsrecht) oder Gewerkschaftsvertreters.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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