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Pflege / Heimrecht: Neue Vergütung und mehr Urlaub ab 01.09.2022

Die Mindestlöhne für Pflegekräfte sollen ab 1. September in mehreren Schritten deutlich steigen.

Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach seien die Vereinbarungen als „Mindeststandards“ ein „erster wichtiger Schritt“.

Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Nach „Tagesschau.de“ fallen rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland unter den Pflegemindestlohn.

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