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Frührente und trotzdem voll weiterarbeiten? Ab 2023 möglich

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente bezieht, musste bislang genau aufpassen: Wer zu viel hinzuverdiente, dem wurde die Rente gekürzt. Seit dem 1. Januar 2023 ist das anders – und das eröffnet vielen älteren Beschäftigten ganz neue Möglichkeiten.

Bei der vorgezogenen Altersrente fällt die Grenze ganz weg

Für vorgezogene Altersrenten – also Renten, die vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden – gilt seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer eine solche Rente bezieht, kann daneben unbegrenzt arbeiten und verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Damit lässt sich der Übergang in den Ruhestand deutlich flexibler gestalten – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein Gewinn für beide Seiten.

Bei Erwerbsminderungsrenten: höhere Grenzen

Auch für Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben und werden seither jährlich dynamisch angepasst. Anders als bei der vorgezogenen Altersrente bestehen hier aber weiterhin Grenzen, die man im Blick behalten muss.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie seit 2023 ohne Angst vor Rentenabzügen weiterarbeiten. Denken Sie aber daran, dass der Hinzuverdienst weiterhin steuer- und beitragspflichtig sein kann. Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente, sollten Sie die – höheren – Grenzen vorab prüfen. Für Arbeitgeber: Die Weiterbeschäftigung von Rentnern wird damit attraktiver; die Beschäftigung lässt sich rechtssicher, etwa befristet, ausgestalten.

Bei Fragen rund um Arbeiten neben der Rente – ich berate Sie gern!

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