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BAG: Kein Anspruch auf höfliche Schlussformel im Arbeitszeugnis

Liebe Leserin, lieber Leser,

Von der anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Frage „Anspruch auf ein besonders höfliches Zeugnis“ hatten wir an dieser Stelle schon berichtet.

Nun ist es klar: Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein besonders „höfliches“ Zeugnis mit einem Schlusssatz des Arbeitgebers, der Dank für die geleistete Arbeit und Bedauern für das Ausscheiden zum Ausdruck bringt!

„Schlusssätze in Zeugnissen, mit denen Arbeitgeber in der Praxis oft persönliche Empfindungen wie Dank oder gute Wünsche zum Ausdruck bringen, sind nicht „beurteilungsneutral“, sondern geeignet, die objektiven Zeugnisaussagen zu Führung und Leistung des Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu relativieren. Wenn ein Arbeitgeber solche Schlusssätze formuliert und diese nach Auffassung des Arbeitnehmers mit dem übrigen Zeugnisinhalt nicht in Einklang stehen, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, ein Zeugnis ohne Schlussformel zu erteilen.“
(aus der Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 86/12)
http://tinyurl.com/a6kvfjo

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 227/11

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