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Pflege: Die Mindestlöhne steigen zum 1. Juli 2026

In der Pflege gelten eigene, höhere Mindestlöhne als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Zum 1. Juli 2026 steigen sie erneut – ein wichtiger Schritt für die vielen Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege.

Die neuen Beträge

Ab dem 1. Juli 2026 gelten – gestaffelt nach Qualifikation – folgende Pflegemindestlöhne je Stunde:

  • Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro
  • qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung): 17,80 Euro
  • Pflegefachkräfte: 21,03 Euro

Bereits jetzt steht die nächste Stufe fest: Zum 1. Juli 2027 steigen die Beträge weiter (auf 16,95 / 18,26 / 21,58 Euro). Alle diese Sätze liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

Praxistipp

Für Pflegekräfte: Prüfen Sie ab Juli Ihre Abrechnung – der Pflegemindestlohn gilt in nahezu allen Betrieben der Pflegebranche, ambulant wie stationär, und kann weder unterschritten noch „wegverhandelt“ werden. Für Arbeitgeber in der Pflege: Passen Sie die Vergütung rechtzeitig an die neuen Stufen an.

Bei Fragen rund um Vergütung in der Pflege – ich berate Sie gern!

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