Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren des größten Lebensmittelfilialisten aus dem Allgäu Anfang des Jahres hat…
Neuer Schutz für „Whistleblower“: das Hinweisgeberschutzgesetz
Wer im Betrieb Missstände aufdeckt – etwa Rechtsverstöße oder Korruption – und sie meldet, stand bislang oft allein da und musste mit Nachteilen rechnen. Das ändert sich: Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erhalten „Whistleblower“ erstmals einen umfassenden gesetzlichen Schutz.
Was das Gesetz regelt
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt eine EU-Richtlinie um und tritt Anfang Juli 2023 in Kraft. Es schützt Personen, die im beruflichen Umfeld bestimmte Verstöße melden – etwa gegen Strafvorschriften, viele Bußgeldvorschriften und zahlreiche Regelungen des EU-Rechts. Geschützt ist, wer intern (im Unternehmen) oder extern (bei einer staatlichen Stelle) meldet und im Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass seine Informationen zutreffen.
Schutz vor Repressalien – mit Beweislastumkehr
Kernstück ist der Schutz vor „Repressalien“: Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder sonstige Benachteiligungen wegen einer Meldung sind verboten. Besonders wirksam ist dabei die Beweislastumkehr: Erleidet ein Hinweisgeber nach seiner Meldung eine Benachteiligung, wird vermutet, dass diese eine verbotene Repressalie ist. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Maßnahme andere Gründe hatte.
Interne Meldestellen werden Pflicht
Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Beschäftigte vertraulich wenden können. Daneben gibt es externe Meldestellen (etwa beim Bundesamt für Justiz).
Praxistipp
Für Arbeitnehmer: Wer Missstände meldet, sollte dies über eine der vorgesehenen Meldestellen tun und seine Meldung dokumentieren – der Schutz greift, wenn die Meldung auf einem begründeten Verdacht beruht. Für Arbeitgeber: Richten Sie rechtzeitig eine interne Meldestelle ein und behandeln Sie Meldungen vertraulich.
Bei Fragen rund um Hinweisgeberschutz und Meldungen im Betrieb – ich berate Sie gern!
