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Der „gelbe Schein“ verschwindet: die elektronische Krankmeldung ab 2023

Wer krank ist, kennt das Ritual: zum Arzt gehen, den „gelben Schein“ abholen und ihn dem Arbeitgeber vorlegen. Zum 1. Januar 2023 ändert sich das grundlegend. Für gesetzlich Versicherte wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – verpflichtend.

Wie es künftig läuft

Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, übermittelt die Arztpraxis die Daten künftig elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung dann seinerseits elektronisch bei der Krankenkasse ab. Der Weg des Papierscheins vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber entfällt damit.

Was für Arbeitnehmer wichtig bleibt

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die eAU bedeutet nicht, dass man sich nicht mehr krankmelden muss. Die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, bleibt vollständig bestehen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Auch der Gang zum Arzt bleibt notwendig, um die Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen. Weg fällt allein die Pflicht, den Papierschein beim Arbeitgeber vorzulegen.

Wichtige Ausnahmen – hier bleibt es beim Papier

Die eAU gilt nicht in allen Fällen. Privat Krankenversicherte, Bescheinigungen von Privatärzten, Arbeitsunfähigkeiten, die im Ausland festgestellt werden, sowie die Betreuung eines erkrankten Kindes sind (zunächst) nicht erfasst. In diesen Konstellationen bleibt die Bescheinigung in Papierform maßgeblich.

Praxistipp

Lassen Sie sich vom Arzt weiterhin den Papierausdruck Ihrer Arbeitsunfähigkeit geben und bewahren Sie ihn auf – er dient Ihrer Beweissicherung, falls die elektronische Übermittlung einmal fehlschlägt. Und nehmen Sie die Anzeigepflicht ernst: Wer sich nicht rechtzeitig krankmeldet, riskiert eine Abmahnung, auch wenn er tatsächlich krank ist.

Bei Fragen rund um Krankmeldung und Entgeltfortzahlung – ich berate Sie gern!

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