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Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Zum 1. Oktober 2022 ist es so weit: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12 Euro brutto je Stunde. Es ist die größte Anhebung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 – und sie betrifft Millionen Beschäftigte.

Eine einmalige Erhöhung per Gesetz

Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet normalerweise eine unabhängige Mindestlohnkommission. Diese Anhebung auf 12 Euro hat der Gesetzgeber jedoch ausnahmsweise selbst beschlossen. Ab 2023 legt dann wieder die Kommission die weiteren Schritte fest. Der Anspruch auf den Mindestlohn ist unabdingbar: Er kann weder durch Arbeitsvertrag noch durch Verzicht unterschritten werden und gilt grundsätzlich auch bei Bezahlung nach Stücklohn.

Auch für Minijobs – und die Grenze steigt mit

Der Mindestlohn gilt ebenso für geringfügig Beschäftigte. Zeitgleich steigt die Minijob-Grenze auf 520 Euro im Monat und ist künftig dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Nur wenige Gruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, etwa Auszubildende, bestimmte Pflichtpraktika sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Praxistipp

Prüfen Sie Ihre nächste Lohnabrechnung: Erreicht Ihr Stundenlohn die 12 Euro? Gerade bei Minijobs und bei Vergütung nach Leistung oder Stückzahl wird der Mindestlohn nicht immer korrekt umgesetzt. Wird er unterschritten, haben Sie einen durchsetzbaren Anspruch auf die Differenz.

Bei Fragen rund um Lohn und Mindestlohn – ich berate Sie gern!

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