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Pflegekräfte illegal beschäftigt – Chrismon berichtet

Pflegekräfte legal beschäftigen – geht das überhaupt?

Die Frage stellen sich aktuell mehr als 1.000 Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Kunden von Pflegekräften-Vermittlern sind, die überwiegend aus Polen und Rumänien stammende Arbeitskräfte an die Haushalte mit pflegebedürftigen Angehörigen vermittelt haben und teilweise noch vermitteln. Dadurch gerieten sie in Ermittlungen des Zoll unter anderem wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern oder Veruntreuung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt (wir berichteten).

evangelische Zeitschrift berichtet über Pflegekräfte-Problem

Die Februar-Ausgabe der Zeitschrift „Chrismon“ widmet diesem Thema eine umfangreiche Reportage und beleuchtet die Sicht der Dinge aus dem Fokus der Betroffenen Pflegekräfte, Pflegebedürftigen  und Familienangehörigen.

Das rechtliche Dilemma liegt für die betroffenen Familien in dem Datum 01.01.2014. Erst ab diesem Tag durften Arbeitskräfte aus Rumänien im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland ohne vorhergehende ausdrückliche Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden im Inland Arbeit aufnehmen.

Problem: 24h-Pflege und Scheinselbständigkeit

„Anwesenheit rund um die Uhr“, beschreibt Christmon, koste in vielen Familien „1400 Euro pro Monat. Bar auf die Hand“. Teilweise sind die Pflegekräfte „offiziell“ selbständig tätig. Trotz Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht hier das Risiko, dass die Beschäftigung der Pflegekraft als „Scheinselbständigkeit“ eingestuft wird mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis von den Sozialversicherungsträgern als solches festgestellt wird und die Sozialabgaben nachbezahlt werden müssen. Ein Bußgeld droht zudem.

Ein weiteres Problem ergibt sich bei Rund-um-die-Uhr Pflege mit der Arbeitszeit. Wer Pflegekräfte beschäftigt muss im Inland die Grenzen der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit beachten. Das sind in der Regel maximal 8 Stunden am Tag, Sonn- und Feiertage ausgeschlossen. Bei 10 Stunden Arbeitszeit muss der Schnitt von 8 Stunden in 24 Wochen wieder erreicht sein, also weniger arbeiten, statt mehr. Freizeit und Pausen gelten obendrein. Bei einem Verstoß gegen die Arbeitszeitbestimmungen droht ebenfalls Bußgeld.

A1-Schein kein Freibrief

Auch eine „A1-Bescheinigung“ ist kein „Persilschein“ für die Familie. Hier fällt zwar der Vorwurf der Veruntreuung und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt sehr wahrscheinlich weg, weil die Pflegekraft nachweisen kann, dass sie im Heimatland zur Sozialversicherung angemeldet ist. Ein Nachweis von „Legalität“ ist mit dieser A1-Bescheinigung nicht verbunden. Chrismon hat herausgefunden: „Die A1-Bescheinigung, die die Agenturen den deutschen Familien als Legalitätsbeweis entgegenhalten. sagt nur, dass in die (…) Sozialkassen eingezahlt wird, aber nicht, ob auch in korrekter Höhe.“

Arbeitskräfte von außerhalb der EU?

Wer nun auf die Idee komme, sich dann nach Arbeitskräften aus Moldawien oder der Ukraine umzusehen, der ist auf dem Holzweg. Denn diese Staaten gehören nicht zur EU und für sie gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht. Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten brauchen jedenfalls eine vorherige Arbeitserlaubnis, sonst „ist es Schwarzarbeit pur“, wie Chrismon zutreffend schreibt.

Familien, die ausländische Pflegekräfte oder Haushaltshilfen beschäftigen sollten dringend anwaltlichen Rat suchen um zu klären, ob es sich um eine legale Beschäftigung handelt. Das gilt um so mehr für Familien, die bereits in den Fokus der Ermittlungen des Zoll geraten sind. Sie sollten rechtzeitig aktiv werden um den finanziellen Schaden aus einer solchen Beschäftigung, die häufig auf eine Vermittlung zurückgeht, zu minimieren.

Wir beraten Sie gerne!

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