Überspringen zu Hauptinhalt

Der „Kündigungs-Schock“ ist abgeschafft

8. September 2021

Bisher gängige Praxis war es in kriselnden Arbeitsverhältnissen, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer/in irgendwann der Geduldsfaden reißt und es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Geht die Kündigung von Arbeitgeberseite aus, können Arbeitnehmer davon durchaus überrascht und auch "ins Mark" erschüttert sein.…

Krankheit hintert Kündigung nicht!

Wenn Sie ohne ihr Verschulden erkrankt sind und einen "gelben Zettel" bei Ihrem Arbeitgeber abgegeben haben, eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AUB), dann haben Sie nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. Par. 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Kündigung im…

An den Anfang scrollen