Wettbewerbsverbot ohne Bezahlung? Dann gilt es gar nicht
Viele Arbeitsverträge enthalten ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit nicht zur Konkurrenz gehen oder sich selbstständig machen. Was aber, wenn im Vertrag keine Entschädigung für diese Zeit vorgesehen ist? Das…
