Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren des größten Lebensmittelfilialisten aus dem Allgäu Anfang des Jahres hat…
Bis zu 3.000 Euro steuerfrei: die Inflationsausgleichsprämie
Die Preise steigen, und viele Beschäftigte spüren das deutlich im Geldbeutel. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und den Arbeitgebern ein attraktives Instrument an die Hand gegeben: die „Inflationsausgleichsprämie“. Was steckt dahinter, und wer profitiert davon?
Bis zu 3.000 Euro – steuer- und abgabenfrei
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten seit dem 26. Oktober 2022 und noch bis zum 31. Dezember 2024 eine Prämie von insgesamt bis zu 3.000 Euro zahlen, die vollständig steuer- und sozialabgabenfrei bleibt (§ 3 Nr. 11c EStG). Der Betrag kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Für den Arbeitnehmer bleibt damit brutto wie netto – ein spürbarer Unterschied zu einer normalen Gehaltserhöhung.
Freiwillig – aber mit Spielregeln
Wichtig zu wissen: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie gibt es nicht. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer verbindlichen Zusage ergeben; zahlt der Arbeitgeber sie an einen Teil der Belegschaft, ist zudem der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Die Steuerfreiheit setzt außerdem voraus, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird – eine bloße Umwandlung von bestehendem Gehalt ist nicht begünstigt.
Praxistipp
Für Arbeitnehmer: Fragen Sie ruhig nach – gerade zum Jahresende ist die Prämie ein naheliegendes Thema, und für den Arbeitgeber ist sie günstiger als eine reguläre Erhöhung. Für Arbeitgeber: Achten Sie auf die Voraussetzung der „Zusätzlichkeit“ und auf eine saubere, gleichbehandlungskonforme Ausgestaltung.
Bei Fragen rund um Vergütung und Sonderzahlungen – ich berate Sie gern!
