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Kein fester Schreibtisch mehr? Desk Sharing und die Mitbestimmung

Immer mehr Unternehmen schaffen feste Arbeitsplätze ab: Beim „Desk Sharing“ teilen sich mehrere Beschäftigte die vorhandenen Schreibtische, und eine „Clean Desk Policy“ verlangt, den Platz abends leer zu hinterlassen. Darf der Arbeitgeber das einfach anordnen – oder muss der Betriebsrat mitreden? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Linie gezogen.

Das „Ob“ entscheidet der Arbeitgeber – das „Wie“ nicht allein

Die Entscheidung, ob es künftig noch feste Arbeitsplätze gibt, ist eine mitbestimmungsfreie unternehmerische Organisationsentscheidung. Die konkrete Ausgestaltung ist es aber nicht: Regeln zur Nutzung und Buchung der Arbeitsplätze sowie Vorgaben einer Clean-Desk-Policy betreffen das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb (das „Ordnungsverhalten“) und unterliegen damit der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Desk Sharing ist also nur teilweise mitbestimmungspflichtig (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2024 – 21 TaBV 7/24).

Praxistipp

Für Betriebsräte und Beschäftigte: Wehren Sie sich nicht gegen das „Ob“ der flexiblen Arbeitsplätze – aber bestehen Sie bei den konkreten Nutzungsregeln (Buchung, Clean Desk, Umgang mit persönlichen Gegenständen) auf Ihrem Mitbestimmungsrecht. Für Arbeitgeber: Beteiligen Sie den Betriebsrat frühzeitig an der Ausgestaltung, sonst sind die Regelungen angreifbar.

Bei Fragen rund um flexible Arbeitsplätze und Mitbestimmung – ich berate Sie gern!

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