Die Medienberichterstattung über den Mitarbeiter "bei Audi", der sich gegen die Verpflichtung gewandt hat, in…
Betriebsprüfungen bei Kunden von Altenpflege F*
Im Zusammenhang mit Ihrem Vertragsverhältnis zur Firma Altenpflege F* (oder der entsprechenden Firmen in Rumänien oder Polen) haben viele Familien zwischenzeitlich Post von mindestens einer der drei nachgenannten Behörden erhalten, nämlich Zoll, Staatsanwaltschaft oder Deutsche Rentenversicherung (wir berichteten).
Zoll ermittelte wegen diverser Verstöße
Die Ermittlungen des Zoll gegen die Firma Altenpflege F* und deren Kunden ergaben, nach bisherigen Presseveröffentlichungen, dass in ganz erheblichem Umfange Sozialabgaben nicht abgeführt worden sind. Nach hier vorliegenden Informationen aus Parallelverfahren ermittelt der Zoll gegen die Kunden von Altenpflege F*, je nach Dauer der Beschäftigung und Herkunft der jeweiligen Pflegekräfte unter anderem wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern, Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Hintergrund ist, dass der Zoll davon ausgeht, dass das von Herrn F* betriebene Geschäftsmodell Arbeitnehmerüberlassung ist. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz braucht jedoch der Verleiher von Arbeitskräften eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Eine solche besitzt Herr F* für keine seiner Firmen. Die Folge ist, dass kraft Gesetzes das Arbeitsverhältnis zur Pflegekraft mit der zu pflegenden Person bzw. dem dortigen Vertragspartner zustande gekommen ist. Die Verträge zwischen Herrn F* und der pflegenden Person bzw. Familie einerseits wie auch zwischen Herrn F* und der Pflegekraft anderseits sind unwirksam.
Kostenpauschale 88 Euro monatlich
Daraus ergibt sich unseres Erachtens, dass Herr F* keinen Rechtsgrund hatte eine Vermittlungsgebühr und monatliche Kostenpauschalen Ihnen gegenüber abzurechnen. Hier könnte versucht werden, die Rückforderungsansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Nach Angaben des Herrn F* gegenüber einigen unserer Mandanten hatte er bis zu 1000 Pflegekräfte zeitgleich im Einsatz. Bei 88 Euro Kostenpauschale ergibt sich ein stattlicher Monatsumsatz. Nicht umsonst wird Herrn F* nachgesagt, er sei bei seinen Kunden in einem großen Porsche vorgefahren.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird, soweit uns bekannt, die Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Familien weitestgehend einstellen. Wir gehen davon aus, dass die individuelle Schuld der betroffenen Familie als gering anzusehen ist.
Sozialbeiträge nachzahlen – DRV verschickt Fragebögen
Gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besteht die Verpflichtung durch den Arbeitgeber nicht abgeführte Sozialbeiträge nachzuzahlen. Selbst bei zwischenzeitlich verstorbenen zu pflegenden Personen besteht diese Forderung gegenüber dem Nachlass, das heißt den Erben, fort. Um diese Sozialbeiträge zu errechnen verschickt die DRV derzeit Prüfankündigungen nach Par. 28p SGB IV (Viertes Buch Sozialgesetzbuch) mit einem umfangreichen Fragebogen.
Wir empfehlen zusätzlich, dass Sie wegen nicht abgeführter Lohnsteuer mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen, damit diese nach Möglichkeit zeitnah deklariert und abgeführt werden kann.
Wenn die Pflegekräfte weiter beschäftigt werden (sollen) empfehlen wir Ihnen die Kündigung des Vertrages gegenüber Herrn F* bzw. einer seiner Firmen, sofern noch nicht erfolgt. Ferner empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Pflegekraft; bei der Abfassung eines solchen Arbeitsvertrages sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei der Anmeldung einer Arbeitskraft empfehlen wir Ihnen Kontakt mit dem Steuerberater aufzunehmen; jedenfalls ist eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung dringend erforderlich (die entsprechende Anmeldung kann über das Internet erfolgen http://tinyurl.com/j8367hn). Auch benötigt der Arbeitgeber (zu pflegende Person/Familie) eine Betriebsnummer. Diese können Sie unter Telefon 0800 – 455 55 20 beantragen. (Betriebsnummerservice „Taste 5“), sofern Sie nicht bereits eine solche Betriebsnummer erhalten haben.
Mit der Betriebsnummer müssen Sie die Pflegekraft zur Sozialversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Ferner muss eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden: Infohotline hierfür 0800 – 60 50 40 4.
Die Pflegekraft muss im Inland einen Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz anmelden, damit Sie eine Steueridentifikationsnummer bekommt.
Für das Verfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und einer Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Herrn F* stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir benötigen jedenfalls zur weiteren Sachbearbeitung von Ihnen
- den Vertrag bzw. die Vereinbarungen zwischen Ihnen und Herrn F*;
- alle Rechnungen – soweit möglich – des Herrn F* bzw. seiner Firmen ;
- die Angaben zu den Personalien der Pflegekräfte;
- das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (Prüfankündigung) mit Fragebogen, falls bereits vorliegend;
- unser Formularwesen nebst Fragebogen in Sachen Altenpflege F* das wir Ihnen gerne auf Anforderung übersenden.
*Name redaktionell geändert