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Pflege durch Billigkräfte – Rechtsprobleme

Die häusliche Pflege durch Billigkräfte (überwiegend aus Osteuropa) stellt aktuell viele Familien vor Probleme und rechtliche Fragen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt derzeit an zahlreiche Familien Fragebögen zur Beantwortung der offenen Fragen, die mit einem solchen „Billiganbieter“ aus Bayern zusammenhängen.

Deutsche Rentenversicherung verschickt Fragebögen

Hintergrund sind offene Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber den Pflegebedürftigen bzw. deren Familien oder Erben wegen nicht abgeführter Sozialabgaben. Während der „Billiganbieter“ aus Bayern, gegen den zwischenzeitlich Anklage durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erhoben wurde, den Familien dieses Angebot als rechtlich zulässig „verkauft“ hatte, sieht der ZOLL in der Tätigkeit des „Billiganbieters“ eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Eine der Rechtsfolgen ist, dass die Vertragspartner des „Billiganbieters“ unmittelbar in die Stellung eines Arbeitgebers rücken, regelmäßig jedoch die anfallenden Beiträge in die Sozialkassen nicht abgeführt hatten.

Zeitschrift „chrismon plus“ berichtet

Mehr als 1.000 Familien befinden sich in Deutschland derzeit in diesem Dilemma. Wir empfehlen Ihnen, die Fragebögen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und an die DRV zurück zu senden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Über die Problematik der Pflege und Haushaltshilfe durch günstige Kräfte berichtet auch die Zeitschrift „chrismon plus“ in ihrer aktuellen Ausgabe 06/2016.

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