Überspringen zu Hauptinhalt

Neu ab 2019: die Brückenteilzeit

Zum Jahreswechsel ist ein neues Arbeitnehmerrecht in Kraft getreten, das viele betrifft: die „Brückenteilzeit“. Wer bisher seine Arbeitszeit reduzierte, saß nicht selten in der „Teilzeitfalle“ – ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Stundenzahl bestand nicht. Das hat sich seit dem…

An den Anfang scrollen