Die Medienberichterstattung über den Mitarbeiter "bei Audi", der sich gegen die Verpflichtung gewandt hat, in…
Der andere „R-Faktor“
In diesen Tagen sprechen viele über den sogenannten „R-Faktor“ als eine Größe für die Risikoabschätzung in der Corona-Pandemie. Solange und je mehr der „R-Faktor“ (sog. Reproduktionsfaktor) unter 1 läge, desto besser.
Rezession und Abfindung-Faustformel
Bei den Arbeitsgerichten ist ein anderes „R-Wort“ angekommen, die „Rezession“. Jüngst verhandelte ich vor dem Arbeitsgericht in Heilbronn. Die dortige Arbeitsrichterin sprach von einer massiven Rezession, die die Arbeitgeber treffe, was zur Folge hat, dass die Arbeitsgerichte den „Faustformel“-Faktor zur Berechnung von Abfindungen absenken.
Faustformel-Faktor nur noch 0,33
Bislang arbeiteten die Arbeitsgerichte mit der Faustformel „0,5“. Das bedeutet, dass bei grundsätzlich offenen Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung nach der Formel „Beschäftigungsjahre x 0,5 Bruttomonatsverdienst“ errechnet wurde. In der Corona-Rezession senken die Gerichte diesen Faktor auf einen niedrigeren Wert, in Heilbronn war es der Faktor „0,33“.
Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ins Kalkül ziehen, wenn sie außergerichtlich über Auflösungen oder Abfindungen verhandeln. Bei diesen Verhandlungen ziehen Sie besser frühzeitig einen Fachmann hinzu. Bei Fragen, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an office[at]ra-moser.de
Und: bleiben Sie gesund!