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Vor dem Arbeitsgericht Mannheim – streitbare Kollegen in der Kurpfalz

Liebe Leserinnen und Leser,

Gerichtsverhandlungen sind (mit Ausnahme von Strafverfahren gegen Jugendliche und Scheidungsverhandlungen vor dem Familiengericht) öffentlich. Dies ist ein Privileg der Demokratie und ein Ergebnis der Lehren aus dem Dritten Reich, wo es unsägliche „Geheimprozesse“ gab. Wenn Sie Zeit haben, besuchen Sie doch einmal eine Gerichtsverhandlung in Ihrer Nähe. Dass ein Besuch einer Gerichtsverhandlung auch lehrreich sein kann, das konnte ich letzte Woche vor dem Arbeitsgericht in Mannheim erfahren.

Rechtsanwälte „Stürmer und Verteidiger“!

In dem Prozess ging es um die Kündigung eines Mitarbeiters, der als Auslieferungsfahrer bei einem Unternehmen beschäftigt war. Weil der Mann mit dem Auslieferungsfahrzeug viele Tausende von Kilometern zurücklegte hatte ihm der Betrieb eine Tankkarte zum bargeldlosen tanken dieses Wagens überlassen. Aus den Statements der Anwälte – auf der einen Seite der Mitarbeiter als Kläger zusammen mit seinem Rechtsanwalt und auf der anderen Seite der Rechtsanwalt des Unternehmens – wurde schnell klar, der eine macht den „Stürmer“ (gegen die Kündigung des Unternehmens) und der andere den „Verteidiger“ (der die Kündigung rechtfertigt und die Angriffe des Kollegen abzuwehren versucht).

Dabei hatte der Mitarbeiter eine fristlose Kündigung kassiert, weil aufgekommen war, dass er, über mehrere Jahre verteilt, für mehr als 1600 Euro auf Firmenkosten das Privatauto betankt hatte.

Dribblings sind erlaubt – aber bitte fair

Um im „sportlichen Bild“ zu bleiben, hat der Richter die Rolle des „Schiris“ inne. Bei ihm versuchen „Stürmer“ und „Verteidiger“ zu punkten – er muss unfaire Attacken unterbinden und kann auch schon mal die „gelbe Karte“ zeigen.

In diesem Fall schoss der „Stürmer“ weit übers Ziel hinaus – neben einer Umdeutung der Kündigung in eine ordentliche bei Ausbezahlung von Urlaubsabgeltung und dem „Fallenlassen“ der Forderung des Betriebes von etwa 1600 Euro wollte er auch noch ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis und die Zusage des Anwalts des Betriebes, dass auf eine Strafanzeige verzichtet werde. Etwas zuviel „gedribbelt“ im Strafraum und bald hätte der Richter auf „Stürmerfoul“ entschieden und die Klage abgewiesen – doch die Parteien einigten sich schließlich auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dessen Abrechnung zum Stichtag Monatsende. Von den Rängen gab es zwar keinen Applaus, dennoch zustimmendes Kopfnicken zu diesem pragmatischen Abschluss eines Prozesses.

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