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Ferienzeit ist Praktikumszeit

Ferienzeit ist auch Arbeitszeit für Schüler, die sich etwas „dazuverdienen“ wollen oder durch ein Praktikum ihre Interessen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten. Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sollen auch Praktikanten geschützt werden. Die Differenzierung fällt jedoch nicht immer leicht:

 

Frage-Antwort-Katalog im Internet

Das Bundesarbeitsministerium hat unter http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Mindestlohn-und-Praktikum/inhalt.html

einen Frage- und-Antwort-Katalog hinterlegt, der jedem (zukünftigen) Praktikanten erklärt, ob der Mindestlohn im konkreten Fall zu zahlen ist. Findet das Praktikum in Deutschland statt und ist der Praktikant über 18 Jahre alt und verfügt bereits über einen Berufsabschluss, so ist Mindestlohn zu zahlen, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Anders ist es z.B. bei schulrechtlich vorgeschriebenen Praktika oder im Rahmen der Ausbildung an einer Berufsakademie.

 

Praktikantenvertrag ohne Gehalt?

Es wundert, wenn in einem Praktikantenvertrag zu lesen ist „Der Praktikant erhält keine Vergütung durch die Firma“.

So geschehen in einem „Praktikantenvertrag zur Ausbildung als Rettungsassistent/-in“, der dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Entscheidung vorlag (Aktenzeichen 9 AZR 744/14).

In dem zu entscheidenden Fall hatte es Praktikant, der zuvor eine Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgreich abgeschlossen hatte, sich mit dem Ziel der Prüfung als Rettungsassistent ausbilden lassen. Er brachte es nach eigener Rechnung im Praktikum auf fast 2.300 Arbeitsstunden.

Das BAG stellt in seinem Urteil fest, dass die genannte Vereinbarung („keine Vergütung“) nichtig ist. Nach den Bestimmungen der Par. 17 und 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss eine angemessene Vergütung auch in der Ausbildung und im Praktikum bezahlt werden, betont das BAG.

Jedenfalls unangemessen niedrig, so die Erfurter Arbeitsrichter, ist eine Vergütung, die mehr als 20 Prozent unter dem Tarifentgelt liegt. Wo tarifliche Bestimmungen fehlen, gelten „branchenübliche Sätze“, so das Gericht. Im Streitfall bekam der Praktikant immerhin 9.700 Euro an Vergütung zugesprochen.

Bei Fragen rund um das Recht – Ihr Anwalt berät Sie gerne!

 

 

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