Gleicher Lohn: Ein einziger Kollege als Vergleich genügt
Verdient eine Frau weniger als ein Mann auf vergleichbarer Position, muss sie den Lohnunterschied vor Gericht bislang oft mühsam belegen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Hürde nun deutlich gesenkt – und damit ein Thema fortgeschrieben, über das ich hier schon berichtet…
