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Achtung! ZOLL-Kontrolle – Altenpflege im Visier

Ganz aktuell häufen sich Anschreiben des ZOLL an Kinder und Enkelkinder von pflegebedürftigen (Groß-) Eltern, deren „rund-um-die-Uhr-Pflege“ von den Verwandten mittels rumänischer (auch polnischer) Pflegekräfte organisiert worden ist.

Der ZOLL ist nach Ermittlungen bei einem Anbieter von Arbeitnehmerüberlassungen aus Rumänien mit Sitz im schwäbischen T.  dazu übergegangen, den Empfängern dieser Dienstleistungen Anhörungsbogen zur Anhörung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen u.a. wegen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis und Verstoss gegen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungegesetzes (AÜG) zuzusenden.

Hintergrund der Ermittlungen ist, das augenscheinlich der Vertragspartner aus T., die Agentur F.*, die noch heute mit diesem Angebot im Internet wirbt, keine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit hat, die zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt.

Betroffenen Familien raten wir, auf die Anschreiben des ZOLL zunächst nicht zu reagieren, sondern sofort anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne!

*Name redaktionell geändert

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