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Der Mindestlohn steigt weiter: 13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027

Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden Jahren spürbar steigen. Die Mindestlohnkommission hat sich auf die nächsten Schritte verständigt – und zwar in zwei Stufen.

Zwei Stufen: 2026 und 2027

Nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro je Stunde. Zum Vergleich: 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Die politische Diskussion um einen Schritt auf 15 Euro fand damit zunächst über die Kommission eine gestufte Antwort.

Auch die Minijob-Grenze steigt mit

Da die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie mit jeder Mindestlohnerhöhung. Wer einen Minijob hat, kann also künftig bei gleicher Stundenzahl etwas mehr verdienen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Der Anspruch auf den Mindestlohn bleibt unabdingbar – er kann weder vertraglich unterschritten noch „wegverhandelt“ werden.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Prüfen Sie ab dem jeweiligen Stichtag Ihre Lohnabrechnung – gerade bei Minijobs und niedrigen Stundenlöhnen. Für Arbeitgeber: Passen Sie Kalkulation, Arbeitsverträge und Minijob-Vereinbarungen rechtzeitig an die neuen Stufen an.

Bei Fragen rund um Lohn und Mindestlohn – ich berate Sie gern!

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