Die umstrittene Regelung des Par. 21a Infektionsschutzgesetz sah vor, dass Arbeitnehmer in Heilberufen, Krankenhäusern und…
Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen kündigt betriebsbedingt
Banken und Sparkassen galten lange Jahre als „sichere“ Arbeitgeber. Wer keine „silbernen Löffel klaut“ konnte fast schon sicher sein, bis zur Verrentung ausgesorgt zu haben.
Doch die Zeiten ändern sich. Der Wettbewerb auch unter den Banken wird härter. Kostendruck macht sich auch bei den Banken und Sparkassen bemerkbar. Den Zwiespalt zwischen Kundenorientierung und Kostenminimierung hat die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen durch 17 betriebsbedingte Kündigungen überwunden. Geschäftsstellen sollen nach einem Bericht der Zeitung aber keine geschlossen werden.
Für die betroffenen Arbeitnehmer dürfte es durchaus sinnvoll sein, eine Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht beträgt drei Wochen ab Erhalt der Kündigung.
Wir beraten Sie gerne!