Die umstrittene Regelung des Par. 21a Infektionsschutzgesetz sah vor, dass Arbeitnehmer in Heilberufen, Krankenhäusern und…
Können auch Sie „über Wasser gehen“?
Wie wichtig es sein kann, auch bei scheinbar „kleinen“ Vertragsanpassungen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, zeigt dieser Fall:
Nach Paragraf 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) sind die Arbeitsgerichte unter anderem ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wenn es also um die Frage geht, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ob es wirksam gekündigt worden ist, ob dem Arbeitnehmer noch Lohnansprüche zustehen oder ein besseres Zeugnis hätte erteilt werden müssen, ist vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln.
über Wasser gehen können…
Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht zeigen regelmäßig auch die (rechtlichen) Unzulänglichkeiten der Menschen untereinander. Im persönlichen Umgang ist man entweder vertrauensselig oder misstrauisch. Zu viel von Beidem ist schädlich. Wenn man aber meint, ein Vertragsverhältnis im Arbeitsrecht so nebenbei privatschriftlich ändern zu können, sprach der Arbeitsrichter in Memmingen in der mündlichen Verhandlung wörtlich, gleiche das „der Annahme, über Wasser gehen zu können“. Bekanntlich berichteten erst- und letztmalig die Evangelisten von der Gabe Jesu auf dem See Genezareth (Mt, 14, 22- 33) über Wasser zu gehen um die in Seenot geratenen Jünger an das sichere Ufer zu bringen.
In dem verhandelten Fall hatten sich die Streitparteien zusammengetan, um ein Haus zu bauen und die Wohnungen zu verkaufen. Die klagende Partei sollte dauerhaft die Buchhaltung im gemeinsamen Unternehmen ausführen. Während man allerlei Vertragsdetails in einem notariellen Vertrag regelte, war der Zusatz, der das Arbeitsverhältnis betrifft nur in wenigen maschinengeschriebenen Zeilen abgefasst und nicht in den Notarvertrag aufgenommen worden.
oder vor Gericht „baden gehen“?
Wie das Leben so spielt, hatte sich das Verhältnis zwischen den beiden Kooperations- und Vertragspartnern im Laufe der Zeit merklich „abgekühlt“. Letztlich kam es wegen des Buchhaltungs-Vertrages zum Streit vor dem Arbeitsgericht, nachdem dieser von der Gegenseite gekündigt worden war. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Streitparteien dann letztlich einen Vergleich geschlossen. Das wäre aber nicht notwendig gewesen, wenn die zu regelnden Punkte vorher mit einem Rechtsanwalt besprochen worden wären und man einen anwaltlich vorbereiteten Vertrag gewählt hätte, statt der selber geschriebenen Zeilen mit der Maschine. Manchmal, wie auch hier, kommt es nämlich auf Details und genaue Formulierungen an und die sind des Anwaltes „täglich Brot“. Da sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man selber „über Wasser gehen“ und quasi alle Probleme im lösen kann. Das Risiko wegen einer unklaren Formulierung im Vertrag vor Gericht „unterzugehen“, muss niemand eingehen, der sich bei vorhandenem Regelungsbedarf sofort zum Anwalt begibt!
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