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ZDF Frontal 21 interviewt Rechtsanwalt Michael Moser

Familien stehen vielfach vor dem Problem, für älter werdende Angehörige eine verlässliche und bezahlbare Pflege zu bekommen. Viele der im Internet zu findenden Angebote für „24h-Pflege“ sind „kritisch zu hinterfragen“, betont Rechtsanwalt Michael R. Moser aus eigener Erfahrung.

Das ZDF interviewte in diesem Zusammenhang den deutschlandweit tätigen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael R. Moser für die Sendung „Frontal 21“. Die Sendung wurde am 12.12.2018 erstmals ausgestrahlt.

Im Zusammenhang mit einem Anbieter von „24h-Pflege“ aus Ostdeutschland war Rechtsanwalt Moser für Betroffene und Familien tätig als Zoll und Staatsanwaltschaft gegen die Familien ermittelte. Hintergrund: der Anbieter, der die Pflegekräfte vermittelte, suggerierte den Familien und Betroffenen, dass es sich um ein „legales“ Angebot handele. Später erst stellte sich heraus, dass dieses Angebot u.a. gegen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verstieß, mit der Folge, dass die Familien die Sozialversicherungsbeiträge für die beschäftigten Pflegekräfte nachzahlen mussten.

..diesen Familien war suggeriert worden, dass die Beschäftigung der osteuropäischen Pflegekräfte legal sei. Tatsächlich mussten die Familien rückwirkend sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten…

 

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