Beschäftigung von Ausländern – worauf Arbeitgeber achten müssen
Die Europäische Union bietet den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Freizügigkeit im Gemeinschaftsgebiet (Art. 21 a AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union). Damit ist auch die Freiheit verbunden, im Unionsgebiet jeder legalen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das gilt für die Selbständigkeit…