Die umstrittene Regelung des Par. 21a Infektionsschutzgesetz sah vor, dass Arbeitnehmer in Heilberufen, Krankenhäusern und…
Rente mit 67…
Udo Jürgens sang noch „mit 66 Jahren, da fängt das Leben an…“ und Norbert Blüm („Blümchen statt Raufaser“, Blüm’s Slogan im Landtagswahlkampf NRW 1990 in Anspielung an seinen Gegenkandidaten, den damals amtierenden Ministerpräsidenten Johannes Rau), seinerzeit Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sagte im Deutschen Bundestag den legendären Satz „zum Mitschreiben: die Rente ist sicher“ –
„die Rente ist sicher“
unter diesem Widerspruch leben wir noch heute. Der Bundesgesetzgeber hat deshalb das Renteineintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben. Für die Jahrgänge 1964 und jünger gilt (derzeit) ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Die zwischen 1955 und 1963 Geborenen nähern sich diesem Renteneintrittsalter schrittweise und zwar pro Jahrgang um ein bis zwei Monate. Derzeit gilt die Regelsaltersgrenze von 65 Jahren und 9 Monaten.
Beiträge zur Rentenversicherung
Aber zumindest die Beiträge zur Rentenversicherung bleiben zunächst „stabil“. Sie betragen in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 Prozent