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Feneberg Allgäu – Kündigungen im Schutzschirmverfahren möglich

Die Allgäuer Supermarktkette Feneberg hat ein Schutzschirmverfahren beantragt, die Rede ist von mehr als 3.000 betroffenen Mitarbeitern.

 Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen im Schutzschirmverfahren

Im Schutzschirmverfahren kann es zu betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitsverhältnissen kommen. Das Schutzschirmverfahren (§ 270a InsO) ist eine Form der Insolvenz in Eigenverwaltung, die dem Unternehmen ermöglicht, sich zu sanieren, während der Betrieb weiterläuft. Im Rahmen solcher Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. der Schließung unwirtschaftlicher Filialen oder Umstrukturierungen, können Arbeitsplätze entfallen, was betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigt.

 Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen:

Begründung erforderlich Die Insolvenz oder das Schutzschirmverfahren an sich ist kein automatischer Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber (in Eigenverwaltung die Geschäftsführung) muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt, z. B. durch betriebliche Erfordernisse wie Rationalisierung oder Teilstilllegung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt weiterhin, inklusive Sozialauswahl (Berücksichtigung von Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung).
Zustimmung des Sachwalters In der Regel ist eine betriebsbedingte Kündigung nur mit Zustimmung des Sachwalters (vom Gericht bestellter Aufseher) zulässig, um Missbrauch zu verhindern.
Verkürzte Kündigungsfrist: Im Insolvenzverfahren (einschließlich Schutzschirm) kann die Kündigungsfrist auf maximal drei Monate zum Monatsende verkürzt werden (§ 113 InsO), unabhängig von vertraglichen Regelungen. Das erleichtert den Sanierungsprozess.
Besonderer Kündigungsschutz Für bestimmte Gruppen (z. B. Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte) gelten zusätzliche Schutzregeln; hier ist oft die Zustimmung der Behörden erforderlich.
Anfechtungsmöglichkeit: Betroffene Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Im Kontext von Feneberg (basierend auf der laufenden Diskussion) wird explizit die Schliessung von Filialen erwähnt, was zu Kündigungen führen könnte, um das Unternehmen zu sanieren. Allerdings zielt das Verfahren darauf ab, möglichst viele Jobs zu erhalten. Arbeitnehmer sollten sich bei Unsicherheiten an eine Gewerkschaft  oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um ihre Rechte zu prüfen.

Betroffene Mitarbeiter berate ich gerne telefonisch und in einem persönlichen Gespräch an meinem Kanzleistandort in Lindau am Bodensee oder auch Vor Ort bei Ihnen im Allgäu.

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