Überspringen zu Hauptinhalt

Brutaler Stellenabbau in Deutschland – was ist zu tun?

In Deutschland schwappt eine Entlassungswelle über das Land, die Betriebe und die Beschäftigten. Die Berliner Zeitung berichtet von einem „Brutalen Stellenabbau“, der das Land erfasst hat und mit ihm tausende von Arbeitnehmern. Volkswagen, Schäffler, ZF, Airbus, Deutsche Bahn, Bayer, Thyssenkrupp, SAP, Audi, Bosch, Deutsche Bank, die Liste lässt sich fortsetzen. Namhafte, ehemals „große“ Namen der Deutschen Industrie und des Mittelstandes sind vom Stellenabbau betroffen. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat eine Liste zusammengestellt, die rund 127.000 betroffene Arbeitnehmer aufzählt.

127.000 Kündigungen werden mindestens erwartet

Der Volkswirtschaftliche Schaden ist immens. In 2023 betrug der von jedem Beschäftigten erwirtschaftete Anteil am Bruttoinlandsprodukt rund 91.300 Euro. 127.000 weniger Beschäftigte bedeutet nicht nur einen Verlust 11,6 Milliarden Euro sondern auch eine Belastung der Arbeitslosenversicherung, die pro Person etwa 1.300 Euro im Monat auszahlt. Das sind 165 Millionen Euro im Monat.

Trotz der bedrückenden Stimmung und der Zahlen, sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken, wenn Sie selbst von einer Kündigung betroffen sind.

Drei Wochen-Frist ab Erhalt der Kündigung beachten

Wichtig ist zu allererst, dass Sie innerhalb von drei Wochen ab Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht erheben. Das können Sie selbst tun: am Besten sprechen Sie bei der „Rechtsantragsstelle“ Ihres Arbeitsgerichts vor. Nehmen Sie dazu den Arbeitsvertrag, die Kündigung und die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit, dann kann der zuständige Rechtspfleger für Sie die Kündigungsschutzklage zu Protokoll aufnehmen.

Sie können auch einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Aber tun Sie eines nicht. Bleiben Sie nicht untätig und unterschreiben Sie bei Ihrem Arbeitgeber nichts, was Sie nicht vorher mit einem Rechtsanwalt abgesprochen haben.

Bei Fragen rund ums Arbeitsrecht – ich berate Sie gern.

 

An den Anfang scrollen