Über die Krise des Allgäuer Traditionshändlers Feneberg habe ich hier mehrfach berichtet – von den…
Was die neue Regierung im Arbeitsrecht plant
Nach der Bundestagswahl hat die neue Koalition ihren Koalitionsvertrag vorgelegt – und darin einige Vorhaben, die das Arbeitsrecht spürbar verändern könnten. Ein Überblick, was auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukommen könnte. Wichtig vorab: Das sind zunächst politische Absichten, noch kein geltendes Recht.
Die wichtigsten Vorhaben
- Steuerfreie Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeit hinausgeht, sollen steuerfrei gestellt werden.
- „Aktivrente“: Wer das Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können.
- Mindestlohn: Angestrebt wird ein Mindestlohn in der Größenordnung von 15 Euro – festgelegt über die Mindestlohnkommission.
- Flexiblere Arbeitszeit: Statt einer täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten (im Rahmen der europäischen Vorgaben) – flankiert von einer verpflichtenden, auch elektronischen Arbeitszeiterfassung.
- Tariftreue: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen an die Einhaltung von Tarifverträgen geknüpft werden.
Einordnung
Ob und in welcher Form diese Punkte tatsächlich Gesetz werden, bleibt abzuwarten – erfahrungsgemäß ändert sich im Gesetzgebungsverfahren noch einiges. Für die Praxis gilt: Bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetze bleibt es beim geltenden Recht.
Praxistipp
Behalten Sie die Entwicklung im Blick – gerade bei Überstunden, Arbeitszeit und Weiterarbeit im Rentenalter könnten sich bald spürbare Änderungen ergeben. Konkreten Handlungsbedarf gibt es aber erst, wenn aus den Plänen Gesetze geworden sind.
Bei Fragen rund um aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht – ich berate Sie gern!
