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Automatischer Pausenabzug – und die Pause fällt aus?

Viele Zeiterfassungssysteme ziehen automatisch eine Pause ab – unabhängig davon, ob tatsächlich pausiert wurde. Gerade in Schicht- und Klinikbetrieben bleibt für eine echte Pause aber oft keine Zeit. Muss diese Zeit dann trotzdem bezahlt werden? Das Bundesarbeitsgericht sagt: ja.

Der Fall: 59 Stunden „Pause“, die keine war

Eine in Teilzeit beschäftigte Ärztin arbeitete regelmäßig durch, ohne Pausen zu nehmen. Das Klinik-Zeiterfassungssystem zog dennoch automatisch Pausenzeiten ab – über einen längeren Zeitraum summierte sich das auf rund 59 nicht bezahlte Stunden. Das Bundesarbeitsgericht gab der Ärztin recht (BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 51/24).

Nicht genommene Pausen sind Arbeitszeit

Ein automatischer Pausenabzug beweist nicht, dass tatsächlich eine Pause genommen wurde. Wurde durchgearbeitet, bleibt die Zeit vergütungspflichtige Arbeitszeit. Für den Prozess gilt: Der Arbeitnehmer muss schlüssig darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat. Der Arbeitgeber kann das entkräften – aber nur, indem er konkret angibt, wann Pausen genommen wurden; ein pauschales Bestreiten genügt nicht.

Praxistipp

Für Arbeitnehmer: Zeichnen Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten auf. Wird Ihnen automatisch eine Pause abgezogen, die Sie nicht nehmen konnten, können Sie die Vergütung – oft als Überstunden – nachfordern. Für Arbeitgeber: Ermöglichen Sie echte Pausen und erfassen Sie sie korrekt; ein pauschaler Abzug ist kein tragfähiger Nachweis.

Bei Fragen rund um Arbeitszeit und Pausen – ich berate Sie gern!

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