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Feneberg Allgäu – Insolvenz beantragt – 3000 Mitarbeiter betroffen

Die Allgäuer Supermarktkette Feneberg, ein selbstständiger Händler im Edeka-Verbund mit rund 73 Filialen in Süddeutschland und etwa 3000 Mitarbeitern, hat kürzlich ein Schutzschirmverfahren nach Insolvenzrecht beantragt; die Meldung, die für den heutigen 14.Januar erwartet worden war, erreichte die Medien schon am vergangenen Freitag,.

Eine starke Heimat-Marke

„Im Allgäu geht man zu Feneberg“, so hätte man es noch vor einigen Jahren. Die Feneberg Lebensmittel GmbH ist ein traditionsreiches Familienunternehmen aus dem Allgäu, das sich auf den Lebensmitteleinzelhandel spezialisiert hat. Es begann als kleiner Käsehandel und entwickelte sich zu einer regionalen Supermarktkette mit Fokus auf Qualität, Regionalität und Nachhaltigkeit.  Das Unternehmen wurde 1947 von Theodor Feneberg in Kempten (Allgäu) gegründet. Theodor übernahm zunächst den Käsegroßhandel seines Vaters und wandelte ihn in die Feneberg Lebensmittel GmbH um. Schon bald wagte er den innovativen Schritt in die Selbstbedienung, was für die damalige Zeit ein moderner Ansatz war. Das Unternehmen startete mit zwei Lebensmittelgeschäften und konzentrierte sich auf den regionalen Markt im Allgäu. Bis 2018 schienen die Feneberg-Märkte und das Allgäuer Gesamtkonzept eines familiären, regional verwurzelten Betriebes zu reüssieren.

Nach ersten wirtschaftlichen Rückschlägen in 2018 und Sanierungsbemühungen in der Folgezeit beantragte Feneberg jetzt ein sogenanntes „Schutzschirmverfahren“. Dies ist eine Form der Insolvenz in Eigenverwaltung, die es dem Unternehmen ermöglicht, sich unter gerichtlicher Aufsicht zu restrukturieren, ohne dass ein externer Insolvenzverwalter sofort übernimmt. Das Verfahren soll eine wirtschaftliche und strukturelle Neuausrichtung ermöglichen, während der Betrieb weiterläuft.

Insolvenz im Schutzschirmverfahren

Die Wichtigsten Konsequenzen im Überblick:
-Löhne und Gehälter sind vorerst gesichert: Das Unternehmen betont, dass die Lohnzahlungen für die Mitarbeiter während des Verfahrens gewährleistet sind. Der Geschäftsbetrieb ist durchfinanziert, und alle Filialen bleiben vorerst geöffnet. Es gibt keine unmittelbaren Kürzungen oder Aussetzungen der Bezahlung.
– Kein sofortiger Jobverlust – Der laufende Betrieb bedeutet, dass die Arbeitnehmer ihre Jobs zunächst behalten und weiterarbeiten können. Das Schutzschirmverfahren dient der Stabilisierung und soll Insolvenzfolgen abmildern.

Langfristige Auswirkungen und Risiken:

– Prüfung von Filialen: Unwirtschaftliche Standorte werden kritisch überprüft, was zu Schließungen führen könnte. Das Unternehmen strebt an, möglichst viele Filialen und Arbeitsplätze zu erhalten, aber Verluste in den vergangenen Jahren (im zweistelligen Millionenbereich) und hohe Pensionsverpflichtungen machen Sanierungen notwendig. Mögliche Konsequenzen: Kündigungen in betroffenen Filialen oder Umstrukturierungen wie Verkauf an Investoren.
– Unsicherheit für die Belegschaft: Rund 3000 Mitarbeiter bangen um ihre Jobs, da das Verfahren eine Neuausrichtung einschließt. Strukturelle Defizite im Filialnetz und die Insolvenz einer ehemaligen Tochtergesellschaft (Allgäu Fresh Foods) kennzeichnen die Lage.
– Rechtliche Schutzmechanismen: Im deutschen Insolvenzrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld (bis zu drei Monate Lohnfortzahlung durch die Agentur für Arbeit, falls es zu einer regulären Insolvenz kommt). Im Schutzschirmverfahren bleibt das Unternehmen jedoch in der Hand der Geschäftsführung, was die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung erhöht. Im Schutzschirmverfahren kann es zu betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitsverhältnissen kommen, um das Unternehmen zu sanieren.

Die Situation ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Das Ziel ist die Erhaltung des Unternehmens und möglichst vieler Jobs durch Restrukturierung. Arbeitnehmer sollten sich bei Bedarf an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Gewerkschaften oder die Agentur für Arbeit wenden, um ihre Rechte zu klären. Die Entwicklung hängt von den Verhandlungen in den kommenden Monaten ab.

Betroffene Mitarbeiter berate ich gerne telefonisch und in einem persönlichen Gespräch an meinem Kanzleistandort in Lindau am Bodensee oder auch Vor Ort bei Ihnen im Allgäu.

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