Krankheit hintert Kündigung nicht!
Wenn Sie ohne ihr Verschulden erkrankt sind und einen "gelben Zettel" bei Ihrem Arbeitgeber abgegeben haben, eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AUB), dann haben Sie nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. Par. 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Kündigung im…