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„Massenentlassung“

Bei Entlassungen von Mitarbeitern kann einiges "schief" gehen Sollen in Betrieben mehrere Mitarbeiter gekündigt werden, müssen die Arbeitgeber die Regelungen zur sogenannten "Massenentlassung" beachten und (wo vorhanden) den Betriebsrat beteiligen und der Bundesagentur für Arbeit Anzeige erstatten, so schreibt es…

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