Die Medienberichterstattung über den Mitarbeiter "bei Audi", der sich gegen die Verpflichtung gewandt hat, in…
neuer Mindestlohn 2020
Der „neue“ Mindestlohn beträgt für das Jahr 2020 EUR 9,35 brutto / Stunde.
auch für Ausbildungsvergütungen
Auch die Ausbildungsvergütungen wurden zum 01.01.2020 „angepasst“. Die Mindestausbildungsvergütung für alle – auch außerbetriebliche – Berufsausbildungen beträgt in den Jahren
2020 mindestens 515,00 EUR /Mon.
2021 mindestens 550,00 EUR / Mon.
2022 mindestens 585,00 EUR / Mon.
2023 mindestens 620,00 EUR / Mon.
Zuschlag für jedes weitere Ausbildungsjahr
Für jedes weitere Ausbildungsjahr gibt es einen „Zuschlag“ auf die Mindestausbildungsvergütung: im zweiten Ausbildungsjahr + 18 %, im dritten Ausbildungsjahr + 35 % und im vierten Ausbildungsjahr + 40 %.
Von diesen Mindestsätzen kann durch die Regelungen eines Tarifvertrages abgewichen werden.