Die Schwäbische Zeitung berichtet ganz aktuell über eine erneute Krise beim Allgäuer Traditionsbetrieb Feneberg Lebensmittel…
wie aktuell ist noch das Home-Office?
In der Zeit der Pandemie war es das Mittel der Wahl: Die Mitarbeiter sollten von zu Hause aus arbeiten, Internet macht es möglich.
Elon Musk hat hier ein Zeichen gesetzt, als er seine Mitarbeiter wieder zurückgerufen hatte und damit, zumindest bei TESLA, zu einer Revitalisierung des regulären Büroalltags geführt hat. Die Presse berichtete sogar von einer Aussage, wer nicht im Büro arbeiten wolle, der würde gekündigt.
Vorrang der vertraglichen Regelung
Ob das (so einfach) auch mit ihrem Arbeitsvertrag möglich ist, richtet sich nach den konkreten Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein sogenanntes Direktionsrecht im Hinblick auf Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung, soweit diese Positionen nicht bereits im (schriftlichen) Arbeitsvertrag geregelt sind. Wo es sogar einen extra „Home-Office“-Vertrag gibt, ist dieser maßgeblich für die Zuweisung des Arbeitsortes. Wenn der Arbeitgeber sich davon lösen wollen würde, bräuchte er einen erheblichen betrieblichen Grund und er müsste, wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt, mit einer Änderungskündigung versuchen, einen neuen Arbeitsort zum Gegenstand des Arbeitsvertrages zu machen.
Nachweisgesetz gibt mehr Freiheit
Durch das Nachweisgesetz vom 1. August 2022 wurde ohnehin eine erhebliche Flexibilisierung erreicht, was die Arbeitsabläufe und speziell den Arbeitsort anbelangt. § 2 des Nachweisgesetzes regelt unter anderem, dass in einem Arbeitsvertrag zu regeln ist:
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,
Mit dieser Flexibilisierung kam nicht nur das „Home-Office“ in das Gesetz, sondern die Träume aus der Werbung werden war, dass der Arbeitnehmer wahlweise vom Sandstrand in den Tropen oder aus der verschneiten Berghütte in den Schweizer Bergen seiner Arbeit nachgehen kann.
Home-Office sehr beliebt – rund 35 Prozent Home-Office-Quote
Das statistische Bundesamt hält Zahlen für die Arbeitswelt in Deutschland für uns bereit:
2024 haben 24,1 % aller Erwerbstätigen in Deutschland von zu Hause aus gearbeitet. Davon nutzen 13,1 % täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit das Homeoffice. Weitere 11,1 % arbeiteten an weniger als der Hälfte der Arbeitstage von zu Hause aus. Der Anteil hat sich gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt. Im Jahr 2019 hatten noch 12,9 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.
In Betrieben, die einen Betriebsrat haben, ist vor einem Rückruf von Mitarbeitern aus dem Home-Office in das reguläre Büro zu dem der Betriebsrat wegen einer arbeitsrechtlichen Versetzung zu beteiligen. Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht gedanklich fragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder rufen Sie mich an, oder schreiben Sie mir eine E-Mail… ich berate und vertrete Sie gerne!
