Teilzeit – ab 1.1.19 geht der Aufzug (doch) in beide Richtungen
Der Gesetzgeber feiert sich selbst: Ab dem 1.1.2019 tritt eine Änderung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft. Mit dem neuen Par. 9a TzBfG wird die sogenannte "Brückenteilzeit" eingeführt (BT-Drs. 19/3452), die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Reduzierung…