Arbeitszeugnis ausnahmsweise auch eilig
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat der/die Arbeitnehmer/in in der Regel mit Beendigung des betreffenden Arbeitsverhältnisses. Par. 109 Gewerbeordnung (GewO) regelt: (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. 2Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art…