Beschäftigtendatenschutz neu nach DS-GVO
Auch im Arbeitsrecht schlägt der europäische Gesetzgeber "zu". Seit dem 25.o5.2018 gilt die DS-GVO (VO 2016/679/EU) unmittelbar und zwingend auch für alle Arbeitgeber. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) füllt nur noch die "Öffnungsklauseln" aus, die die DS-GVO vorsieht und trifft insoweit…