Kündigung in der Probezeit – was gilt?
Das Arbeitsverhältnis ist nach Par. 622 Abs. 3 BGB während einer vereinbarten Probezeit -ohne Angabe von Gründen - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kündbar. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist…