BAG: Geschäftsführer klagen vor den Zivilgerichten
Liebe Leserinnen und Leser, Bei Streitigkeiten aus einem Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zur Entscheidung berufen, so schreibt es das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) in Paragraf 5 vor. Keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Beamte und Mitglieder des Vertretungsorgans…