Arbeitszeugnis bei kurzer Beschäftigungsdauer
Der/Die Arbeitnehmer/in hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Par. 109 Gewerbeordnung (GewO) regelt dies. Der Erfurter Kommentar differenziert den Zeugnisanspruch nach dem Gesetzeswortlaut noch weiter: "Das Gesetz differenziert in § 109 I zwischen einfachen und qualifizierten…